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Die Lehrveranstaltung setzt sich einführend mit Rechtsgebieten auseinander, die die professionell Pflegenden in ihrer spezifischen Berufsrolle und in der Interaktion mit Patienten sowie anderen Berufsgruppen betreffen. Die Vorlesung soll dazu dienen, das berufliche Selbstverständnis der Pflegeberufe zu klären und die Grundlagen der Berufsausübung zu erkennen.
Ausgehend vom positiven Recht werden insbesondere unter
Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung die rechtlichen
Rahmenbedingungen pflegerischen Handelns behandelt.
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Dabei wird das richterrechtlich geprägte
Haftungsrecht als Ausgangspunkt für die
Erläuterung berufsrechtlicher Themen wie z.B. betreffend
Vorbehaltsaufgaben, Pflegedokumentation, Sorgfaltsmaßstäbe,
Schweigepflicht, Kooperation und Delegation zwischen Ärzten und
Pflegekräften, Behandlungsfehler, Patientenrechte, Sterbehilfe,
Todeszeitpunkt etc. dienen.
Die Lehrveranstaltung soll die Teilnehmer unter anderem dazu
befähigen, praxisorientierte Fälle aus dem Berufsrecht unter
Berücksichtigung juristischer Methoden weitestgehend
eigenständig zu beurteilen.

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